Was wir tun…

Wir sind für Sie da...

…und versorgen, betreuen und beraten Sie in den Postleitzahlengebieten 12305, 12307 und 12309.

Kiezgebunden bieten wir die „Häusliche Krankenpflege (gemäß SGB V) auf ärztliche Anordnung“ sowie Pflege und Hilfe im Alltag (gemäß SGB XI) an.

Wir stehen Ihnen für die „zusätzliche Betreuung für Pflegebedürftige mit demenziellen Erkrankungen“ zur Verfügung. Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (§45b SGB XI) bietet hier viele Möglichkeiten, um die Angehörigen oder Betreuenden zeitlich zu unterstützen.

In der Pflegefachberatung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir bei Ihnen zu Hause die je nach Pflegegrad verpflichtende Beratung durch.

Zusätzlich unterstützen wir Sie in der sozialen Beratung. Von Antragstellung, Kostenklärung, Mobilität, Hausnotruf oder Essen auf Rädern beraten und vermitteln wir für Sie.

Häusliche Krankenpflege...

… wenn Sie zu Hause medizinische Versorgung benötigen, können wir viele Aufgaben für Sie durchführen, z.B. Verbände erneuern, Wunden versorgen oder Injektionen verabreichen.

Unsere Pflegefachkräfte kommen auf ärztliche Anordnung zu Ihnen nach Hause und kümmern sich um Ihre Genesung.

Pflege und Hilfe im Alltag...

…wenn Sie auf pflegerische Hilfeleistungen angewiesen sind

Es fällt Ihnen schwer, Ihren Haushalt in Ordnung zu halten oder den Einkauf zu tätigen?

Dennoch möchten Sie auf keinen Fall in ein Pflegeheim?

Wir sorgen dafür, dass Sie trotz dauerhafter Hilfebedürftigkeit dort leben können, wo Sie am liebsten sind und Ihre Lebensqualität bewahren können – in Ihrer eigenen Wohnung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie im Alltag – auch mehrmals täglich. Ihr persönlicher Hilfebedarf wird vorher in einem ausführlichen Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen ermittelt. In diesem Zusammenhang erhalten Sie auch einen Kostenvoranschlag.

Wir helfen Ihnen bei der Körperpflege:

  • beim An- und Auskleiden
  • beim Waschen, Duschen oder Baden
  • beim Gang zur Toilette oder beim Umgang mit Inkontinenzprodukten

Zusätzliche Betreuung...

Das sogenannte Pflegeleistungsergänzungsgesetz (§45b SGB XI) berücksichtigt die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen mit demenziellen Erkrankungen.

Speziell geschulte Mitarbeiter/innen kommen zu dem Betreuungsbedürftigen nach Hause. Sie haben Zeit zum Zuhören, Vorlesen, gemeinsam Musik hören, Kochen, Backen, Gesellschaftsspiele spielen, Balkonkästen bepflanzen oder für einen gemeinsamen Spaziergang.

Der Aufgabenkatalog wird auf Basis der Biografie, der Vorlieben und des jeweiligen Erkrankungsgrades des Betreuungsbedürftigen, von den Angehörigen oder für die Betreuung zuständigen Personen vorgeschlagen/festgelegt oder von den Mitarbeiter/innen einfühlsam festgestellt. In dieser Zeit können die Angehörigen oder für die Betreuung zuständigen Personen ebenfalls die freie Zeit genießen oder Erledigungen für sich tätigen.

Diese Leistung kann bei der Pflegekasse beantragt werden.

Pflegefachberatung...

…führen wir gerne bei Ihnen zu Hause gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegefachberatungsbesuch) durch.

In diesem Absatz des Pflegeversicherungsgesetzes wird festgelegt, dass bei den Pflegegraden I und II halbjährlich und bei Pflegegrad III vierteljährlich eine Beratung erfolgen muss. Dieser soll die Qualität der Pflege sichern.

Die Kosten trägt die Pflegeversicherung.

Soziale Beratung...

…sie haben Fragen zur Pflegefinanzierung? Sie müssen Hilfen bei Bezirksamt beantragen?  Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie beim Ausfüllen der nötigen Anträge.

Wir helfen Ihnen, sich in Ihrer Wohnung sicherer bewegen zu können.

Wir sagen Ihnen, wo und wie Sie Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder Gehhilfen beziehen können.

Und wir vermitteln Ihnen den fahrbaren Mittagstisch, den Hausnotruf und vieles mehr.